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Art.-Nr. 78640 | Online-Seminar (Vortrag)
Neuregelung des Nachweisgesetzes durch die Arbeitsbedingungen-Richtlinie EU 2019/1152
Inhalte und Auswirkungen für die Praxis
Erste Handlungsempfehlungen zur Umsetzung und zur Anpassung von Arbeitsverträgen
Art.-Nr. 78640
Änderungen im Nachweisgesetz – erforderliche Anpassungen in den Arbeitsverträgen zum 01.08.2022
- Wissensgebiet
- Fachwissen
- Ziel
- Aufbau von Fachkompetenz
- Methodik
- Online-Seminar (Vortrag)
- Dauer
- 0,5 Tag/e
Am 23.06.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie (EU) 2019/1152 beschlossen. Es tritt zum 01.08.2022 in Kraft und enthält vor allem eine deutliche Erweiterung des Nachweisgesetzes, das in der bisherigen betrieblichen Praxis eher ein Schattendasein geführt hat. Zukünftig sollten Arbeitgeber die erweiterten Informationspflichten ernst nehmen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder und weitere bisher noch nicht abschätzbare Konsequenzen, z. B. bei Ausspruch einer Kündigung.
Im Seminar stellen wir Ihnen die ab 01.08.2022 verbindlichen Neuregelungen des Nachweisgesetzes und weiterer Gesetze vor. Wir zeigen Ihnen, welche zusätzlichen Informationspflichten der Arbeitgeber zu erfüllen hat, damit nicht empfindliche Bußgelder drohen. Sie erhalten erste Umsetzungsempfehlungen zur Gestaltung neuer Arbeitsverträge bzw. Erfüllung der Informationspflichten in bestehenden Arbeitsverhältnissen. Wir gehen dabei insbesondere auch auf die Hinweispflichten zur Gestaltung des Kündigungsverfahrens ein.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn mit LODAS bzw. Lohn und Gehalt im Oktober 2022.
- Neuregelungen des Nachweisgesetzes und weiterer Gesetze durch das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie
- Geltungsbereich, neue Fristen und Bußgeldvorschriften
- Erfüllung der Informationspflichten durch Umgestaltung der Arbeitsverträge
- Umgang mit Bestandsarbeitsverhältnissen
- Praxistipps
Teilnehmerkreis
- Kanzleiinhaberinnen und Kanzleiinhaber
- Kanzleiführungskräfte
- Kanzleimitarbeiterinnen und Kanzleimitarbeiter mit Personalverantwortung
- Unternehmerinnen und Unternehmer
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen mit Personalverantwortung
- Kanzlei-Organisationsbeauftragte
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Seminarbegleitende Unterlagen
Die Begleitunterlage zur Veranstaltung erhalten Sie in elektronischer Form als PDF-Dokument zum Herunterladen. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center ( Dok.-Nr. 1035297 ).
Weiterbildungsbescheinigung
Nach der Teilnahme an einem Online-Seminar erhält der angemeldete Teilnehmer seine Weiterbildungsbescheinigung digital und automatisch über die DATEV Mitteilungen oder per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier https://www.datev.de/nachweise.
Nutzen Sie nach Möglichkeit die DATEV-Authentifizierung für Ihre Buchung.
Gastbestellungen verursachen Zusatzaufwand und werden mit zeitlicher Verzögerung erfasst.
Ort | Datum | Buchung | |
---|---|---|---|
Do., 11.08.22 | 09:00 – 10:30 |
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Di., 06.09.22 | 09:00 – 10:30 |
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Mi., 21.09.22 | 09:00 – 10:30 |
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Allgemeine Informationen
Online-Seminar mit Übung
Bitte melden Sie sich zum gewünschten Termin Ihres Online-Seminars mit Übung stets möglichst rechtzeitig an, spätestens aber drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn. Im Regelfall ca. zehn Arbeitstage vor Veranstaltungstermin erhalten Sie eine Veranstaltungsbestätigung per DATEV Mitteilungen oder E-Mail. Sie beinhaltet den Link zu Ihrem “virtuellen Seminarraum”, die Zugangsdaten sowie weitere Informationen.
Wir bitten Sie, sich etwa 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn auf der Online-Seminar mit Übung-Plattform einzuloggen.
Weitere Informationen zum Online-Seminar mit Übung
Leistungsbeschreibung Online-Seminar/Online-Seminar mit Übung (Dok.-Nr. 0903119 )
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Art.-Nr. 78640
Änderungen im Nachweisgesetz – erforderliche Anpassungen in den Arbeitsverträgen zum 01.08.2022
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