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Die Gewährung von Jobfahrrädern als Sachbezug auch zur privaten Nutzung stellt im Arbeitsverhältnis eine immer häufiger genutzte Methode dar, die Arbeitsleistung zusätzlich zu honorieren und als Arbeitgeber attraktiver zu sein. Dabei sind allerdings zahlreiche Aspekte zu bedenken, über die dieses Seminar einen Überblick gibt:
Darf das Jobfahrrad beispielsweise nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden, kann der Arbeitgeber über das Fortbewegungsmittel in der Regel frei verfügen.
Sofern das Jobfahrrad allerdings auch privat genutzt werden darf, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Um die richtige Bewertungsmethode anzuwenden, muss zunächst ermittelt werden, ob es sich verkehrsrechtlich um ein Fahrrad oder um ein Kraftfahrzeug handelt.
Ähnlich wie bei Dienstwagen hat sich auch bei Jobfahrrädern das Leasen als häufig genutzte Methode bei der Überlassung etabliert. Welche Fälle unterschieden werden und wie diese lohnsteuerrechtlich zu erfassen sowie in den Lohnprogrammen umzusetzen sind, wird in diesem Seminar beleuchtet.
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